Ja, denn Respekt steht an erster Stelle – sich selbst gegenüber, gegenüber unseren Fahrerinnen und Fahrern, dem Landkreis, der die Fahrt bezuschusst, und natürlich gegenüber anderen Mitfahrenden. Bei unangemessenem Verhalten behalten wir uns vor, die Beförderung abzulehnen.